Falsche Preiseinschätzung
Der Immobilienverkauf ist für die meisten eine emotionale Sache. Sie erinnern sich, wie viel Geld, Zeit und Mühe Sie investiert haben und möchten dieses Geld beim Immobilienverkauf wieder haben. Das ist zwar verständlich, kann aber schwerwiegende Folgen haben. Die Vermarktungsdauer von einem Objekt, dessen Kaufpreis nur 10% über dem aktuellen Marktwert liegt, lässt die Vermarktungsdauer auf bis zu 9 Monate ansteigen und kostet Sie gleich mal mehrere tausend Euro.
Gültiger und korrekter Energieausweis fehlt
Mal kurz ein Exposé schreiben, ein paar Fotos machen und die Immobilie online setzen – das klingt schnell und unkompliziert. Ohne einen gültigen Energieausweis riskieren Sie jedoch Bußgelder bis zu 10.000 €. Im §80 des GEG 2020 ist festgelegt, dass ein Energieausweis erstellt und dem Käufer spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden muss.
Fehlende oder unvollständige Objektunterlagen
Sie haben bis hierhin alles richtig gemacht und den passenden Käufer gefunden, der Ihre Immobilie nun finanzieren möchte. Die Bank fordert also die fehlenden Unterlagen an und Sie – ja, Sie müssen die jetzt erstmal beantragen. Mehrere Wochen später haben Sie alles, was Sie brauchen und der Käufer bereits eine andere Immobilie gefunden. Schade.
Verschweigen von Mängeln
5 Jahre lang können Sie bei laut §438 ff. BGB haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihrer Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. So gut Ihnen Ihre Immobilie auch gefällt – Mängel müssen dem Käufer unbedingt mitgeteilt werden.
Emotionsgeladene Objektbesichtigungen
Die Kinder sind hier groß geworden und im Garten gab es viele schöne Momente mit der Familie. Das ist schön – doch halten Sie beim Verkauf Ihre Emotionen im Zaum. Denn bei der Besichtigung geht es nicht darum, wie schön Sie Ihr Haus finden, sondern darum, dass der Käufer sich hier wohl fühlt.
Unprofessioneller Umgang mit Kaufinteressenten
Dem Käufer gefällt die Tapete nicht, die Küche geht gar nicht und der Fußboden muss auch dringend neu. Und das sagt er Ihnen unverblümt ins Gesicht. Bleiben Sie trotzdem professionell und gehen ruhig und geschickt auf die Bedenken des Interessenten ein.
Unter Druck setzen lassen in der Verhandlungsphase
Der Käufer ist gefunden, der Kaufvertragsentwurf bestellt und mit Eintreffen des Entwurfes möchte der Käufer doch noch einmal über den Preis reden. Jetzt emotional zu handeln, kann die ganze Situation in Gefahr bringen. Besser: Ruhe bewahren und nach einer Lösung suchen, die für beide passt.
Keine Liquiditätsprüfung des Käufers
Alles ist in trockenen Tüchern und der Notartermin wurde durchgeführt. Leider hatte der Käufer keine Finanzierungsbestätigung und kann nun den Kaufpreis nicht zahlen. Lassen Sie sich lieber vor dem Notartermin die Finanzierungsbestätigung des Käufers vorzeigen.
Das Juristendeutsch im Kaufvertrag nicht vollumfänglich verstehen
Negativzeugnis, Vorkaufsrecht, Gefahrübergang, Zwangsvollstreckung – um auf der sicheren Seite zu sein, lesen Sie den Kaufvertragsentwurf besser mehrmals, fragen Sie bei Unklarheiten nach, sprechen Änderungen mit der Käuferpartei ab und reichen diese beim Notar ein. Vermeiden Sie unbedingt, dass Sie etwas beurkunden, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Wichtig: Der Notar vertritt nicht Ihre Interessen.
Fehler im Ablaufplan können fatale Konsequenzen haben
Eine zu frühe Übergabe der Schlüssel oder sogar der ganzen Immobilie kann schwerwiegende Folgen haben, denn die Haftung hierfür übernehmen Sie. Sichern Sie sich mit einem detaillierten Übergabeprotokoll zum richtigen Zeitpunkt ab und dokumentieren alle wichtigen Fakten wie Zählerstande, Schlüssel und Dokumente bei der Übergabe.